DER SICHERHEIT ZULIEBE
Winterdienst nach §93 der STVO
Im Winter sind zudem unser speziellen Winterdienst - Mobile imEinsatz, die dafür sorgen, dass Straßen und Gehwege auch bei Eis und Schnee gefahrlos zu benützen sind. Durch ständige
Wetterbeobachtungen wird für ein rechtzeitigen Beginn des Schneeräumeinsatzes gesort. Regelmäßige Schneeräumung und Splittstreuung sorgen für schnee- und eisfreie Gehsteige, Hauszugänge,
Tiefgaragenabfahrten, etc.